Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
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Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Immobilienverkäufer oder Vermieter müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen.
Seit dem 1.05.2014 müssen Verkäufer oder Vermieter unaufgefordert spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis für ihre Immobilie vorweisen.
Sogar schon vor der Besichtigung, etwa in Zeitungsanzeigen zu angebotenen Objekten oder in den Exposés, sollen Interessenten sich über den Energieausweis einer Immobilie ein Bild machen können. Sind diese Angaben unvollständig oder mangelhaft, droht ein empfindliches Bußgeld.
Wenn Sie uns beauftragen, helfen wir Ihnen in sämtlichen Details, die den Energieausweis betreffen.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Immobilienverkäufer oder Vermieter müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen.
Seit dem 1.05.2014 müssen Verkäufer oder Vermieter unaufgefordert spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis für ihre Immobilie vorweisen.
Sogar schon vor der Besichtigung, etwa in Zeitungsanzeigen zu angebotenen Objekten oder in den Exposés, sollen Interessenten sich über den Energieausweis einer Immobilie ein Bild machen können. Sind diese Angaben unvollständig oder mangelhaft, droht ein empfindliches Bußgeld.
Wenn Sie uns beauftragen, helfen wir Ihnen in sämtlichen Details, die den Energieausweis betreffen.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
